Zeitschrift-Artikel: Fragenbeantwortung

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Titel: Fragenbeantwortung
Typ: Artikel
Autor: Wolfgang Bühne
Autor (Anmerkung):

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Titel

Fragenbeantwortung

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Text

"Kann man als Christ und Unternehmer Steuern „sparen", indem man ohne Rechnungen usw. arbeitet und dieses Geld dann für wohltätige Zwecke weitergibt?

Kann man zu diesem Zweck auch Lotto und Totto spielen?" L.P.

Deine Frage berührt ein heißes Eisen, an dem sich jeder verbrennt, der es anfaßt.

Wenn ich trotzdem versuche, Dir von der Bibel her zu antworten, dann denke ich an die Worte des Herrn: „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe ..." (Joh. 8,7).

Ich möchte mit meiner Antwort keine Steine werfen, denn beim Überdenken dieser Frage ist mir klar­geworden, daß ich auch noch etwas in Ordnung zu bringen haben.

Nun zur Sache:
Ein Christ, welcher Gelder nicht verbucht, bzw. keine Rechnungen ausstellt und damit Steuern hinter­zieht (das gilt natürlich auch für den Schwarzarbeiter), macht sich einmal schuldig, indem er gegen Römer 13,7 handelt: „Gebet allen, was ihnen gebührt: die Steuer, dem die Steuer, den Zoll, dem der Zoll ...". (Vgl. Matth. 22, 17 - 21).
Diese Sünde müßte man besser als „Unterschlagung" oder „Diebstahl" bezeichnen. Zusätzlich wächst daraus noch eine weitere Sünde, wenn die fällige Umsatz- oder Einkommensteuer/Lohnsteuererklärung mit folgendem Beisatz unterschrieben wird: „Ich versichere, die Angaben in dieser Steuermeldung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben." Das ist dann eine handfeste Lüge.

Leider muß gesagt werden, daß in diesen Bereichen viele Christen ihr „gutes Gewissen von sich gestoßen haben" (1. Tim. 1,19).
Wenn jemand als Christ Glückspiele macht um gute Werke zu tun, dann beweist er damit, daß er weder Gott kennt, noch eine Ahnung davon hat, was nach der Bibel wohltätige Werke sind.

Beide Praktiken beweisen:

a)ein mangeldes Vertrauen zu Gott (als würden wir ärmer, wenn wir ehrlich sind!),

b)eine völlige Unkenntnis der Tatsache, daß wir Verwalter der uns von Gott anvertrauten Güter sind (1. Kor. 7.31).

Ist das nicht furchtbar, wenn ich als Verwalter über Gottes Güter unehrlich bin?

Dazu kommt noch, daß ich im Fall einer Spende dem Empfänger unehrlich erworbenes Geld übergebe und möglicherweise neben Gott und dem Staat auch noch den Empfänger täusche. Damit verglichen erscheint die Sünde von Ananias und Saphira ziemlich gering.

Nebenbei bemerkt: Georg Müller, der Waisenvater von Bristol und Bodelschwingh, der Gründer der Anstalten Bethel, haben solche Gaben nicht angenommen. Leider sind diese Sünden so allgemein verbreitet, daß kaum jemand daran Anstoß nimmt. „Das tut doch jeder ...", oder „wenn man so genau sein will...", sind die üblichen Redensarten, wenn man darauf zu sprechen kommt. Ich fürchte, daß diese Sünden einen erheblichen Teil der Kraftlosigkeit vieler Chri­sten und Gemeinden ausmachen und den Mehltau nähren, der auf vielen Versammlungen ruht.

„Aber wenn man Gott um Vergebung bittet ...?"
Tatsächlich glauben viele Christen, daß mit dem Sündenbekenntnis Gott gegenüber alles wieder gut ist. Gottes Wort belehrt uns da anders. Wenn wir jemanden geschadet, ihn also ärmer gemacht haben, dann besteht nicht nur Gott, sondern auch diesem Menschen gegenüber eine Schuld, die wir begleichen müssen.

Das Schuldopfer in 3. Mose 5,14 - 26 macht deutlich, daß Gott erst vergibt, wenn der Schaden wieder gutgemacht und 20% hinzugefügt wurde. Dem Zachäus war das nach seiner Bekehrung selbstverständ­lich (Luk 19,8).

H.L. Heijkoop bemerkt in einem sehr empfehlenswerten Buch „Die Opfer" an dieser Stelle: „Die Tat­sache, daß es in unseren Reihen so viele ungelöste Probleme dieser Art gibt, ist darauf zurückzuführen, daß wir diese Verordnungen entweder nicht kennen, oder nicht beachten." (Seite 294)

Vor einigen Wochen bekam ich folgenden Zeitungsausschnitt, der deutlich macht, wie solche Dinge geistlich geordnet werden sollten.

Welch ein Zeugnis könnten wir sein, wenn wir in diesen Bereichen treuer wären. ,

Ich hoffe, daß ich Dir mit dieser Antwort ein wenig Klarheit verschaffen konnte; wenn nicht, dann ist zumindest mir Deine Frage heilsam gewesen.

Reue eines Schwarzhörers

 

Gebühren nachgezahlt — Geräte abgeschafft
Stuttgart (epd). Die Bibel zu Rate ziehen, mußten dieser Tage Mitarbeiter des Süddeutschen Rundfunks in Stuttgart. Ein Hö­rer hatte der Stuttgarter Gebüh­renstelle 655 Mark geschickt und einen „Bekennerbrief" dazu ge­schrieben. Er gestand, sein Radio und seinen Fernseher 14 Monate lang „schwarz" benutzt zu ha­ben. Er bat um Verzeihung und teilte zugleich mit, daß er sich kürzlich zum christlichen Glau­ben bekehrt habe. Nun wolle er sein Leben „vor Gott und den Menschen in Ordnung bringen" und „im Sinne der Bibel nach Lukas 19, Vers 8" den angerich­teten Schaden wiedergutma­chen.
Ein Blick ins Neue Testament belehrte die Angestellten des Senders, daß bei der angegebe­nen Stelle die Geschichte von Zachaeus zu finden ist. Jener „Oberste der Zöllner" gab, nach­dem er von Jesus bekehrt worden war, das feierliche Verspre­chen: „Siehe Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Ar­men, und wenn ich jemand be­trogen habe, gebe ich es vierfach zurück". Erfreut bestätigte die Gebüh­renstelle des Süddeutschen Rundfunks den Eingang des großzügig bemessenen Bußgel­des. Zugleich informierte sie den reuigen Sünder darüber, daß sie ihn bei der Gebühreneinzugszen­trale in Köln anmelden werde, damit er fortan guten Gewissens Radio und Fernsehen empfan­gen könne.
Die Freude im Funkhaus war jedoch nur von kurzer Dauer. Postwendend traf ein zweiter Brief ein. Darin schrieb der Schwarzhörer, die Anmeldung in Köln erübrige sich. Seine Bekeh­rung sei dermaßen total, daß sich nun kein Rundfunk- und Fern­sehgerät mehr in seiner Woh­nung befinde.

Nachtext

Quellenangaben