Zeitschrift-Artikel: Der Riss in der Scheibe Ein Kommentar in Sachen Ehe (für alle)

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Titel: Der Riss in der Scheibe Ein Kommentar in Sachen Ehe (für alle)
Typ: Artikel
Autor: Heiner Kemmann
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Titel

Der Riss in der Scheibe Ein Kommentar in Sachen Ehe (für alle)

Vortext

Text

Es war an einem heißen Frühsommer-Sonntag vor wenigen Wochen. Zu unserem Erstaunen hatte sich in unserer Abwesenheit still und heimlich ein etwa 10 cm langer Riss in der Windschutzscheibe unseres PKWs gebildet. Wie hatte das geschehen können? Es gab keine Spur von Gewaltanwendung. Musste die Scheibe ersetzt werden? In den nächsten Tagen beobachteten wir, ob der Riss sich verschlimmerte. Und das tat er. Nicht kontinuierlich. An manchen Tagen passierte nichts, dann aber erzielte er an einem einzigen Vormittag erhebliche „Fortschritte“. Erst im Nachhinein wurde dann aber klar, dass dieser Riss keineswegs „ex nihilo“ entstanden, sondern einem Steinschlag geschuldet war, der einige Wochen vorher die Windschutzscheibe heftig getroffen hatte. Die verborgene Störung im Glasgefüge hatte eine Zeitlang geschlummert und war dann durch die pralle Sonne zum sichtbaren Desaster geworden. › Das „38-Minuten-Gesetz“ In genau diesen letzten Wochen gab es noch ein viel schlimmeres Desaster: Im Deutschen Bundestag und Bundesrat wurde das „38-Minuten-Gesetz“ verabschie- det, das auch unter dem Begriff „Ehe für alle“ bekannt ist. Nach der „eingetragenen Partnerschaft“ (2001) und schrittweise steuerlicher Gleichstellung gleichge- schlechtlicher Paare wurde nun der besondere Schutz der Ehe im Grundgesetz nivelliert, indem der Begriff „Ehe“ umgedeutet wurde. Das Entsetzen unter den Christen war groß. Der Riss im Gefüge unserer Gesellschaft war wieder ein erhebliches Stück gewachsen. Und er wird nicht zum Stillstand kommen. Schon am Tag der Abstimmung ließen Akti- visten der LGBTIQ...-Szene verlauten: „Die Homo-Lobby wird euch weiter nerven! [...] Wer glaubt oder hofft, dass die Homo-Lobby nun am Ziel ist und verstummt, der irrt gewaltig.“1 In diesem Artikel werden viele weitere Ziele erwähnt, die sie in der Gesellschaft und ausdrücklich auch in den Kirchen durchsetzen wollen. Werden wir wenigstens in unseren Gemeinden davon verschont bleiben und in Ruhe unseren Überzeugungen folgen dürfen? Ich fürchte, leider nicht! So wie der Riss in der Windschutzscheibe meines Autos sich nicht „einfach so“ entwickelte, sondern aufgrund eines konkreten vorhergehenden Steinschlags, so ist es auch mit der Ehe. Die Ehe ist nach Gottes Willen nicht nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau, sondern der exklusive und geschützte Rahmen für die Ausübung von Sexualität und ausdrücklich lebenslänglich. In beiden Merkmalen, fürchte ich, ist der „Steinschlagschaden“ in unseren Gemeinden schon längst erfolgt. Wir erlauben unseren Halbwüchsigen zwischengeschlechtli- che Beziehungen lange bevor sie eine Ehe beginnen kön- nen. Wir wissen, mit welchen Anfechtungen das verbunden ist. Müssen wir uns dann wundern, wenn Brautleute beim heiligen Eheversprechen in der Gemeinde in ihren Herzen schmutzige Geheimnisse hüten? Müssen wir uns wundern, wenn ihnen dann auch hinterher der Zaun der Ehe niedrig erscheint? › Das Problem der „Ausnahme-Klauseln“ Haben wir das allzu deutliche Scheidungsverbot unseres Herrn ausgehebelt mit unserer Interpretation von „Ausnahme-Klauseln“, aus denen wir alles Mögliche herauslesen, um nach dem Zerbruch einer Ehe eine Wiederheirat zu erlauben? In konkreten Fällen ist das durchschlagende Argument für eine Wiederheirat durchweg unsere „Zumutbarkeits- Klausel“. Wäre es nicht äußerst unbarmherzig, wenn ein unschuldig Geschiedener für den Rest seines Lebens unverheiratet bleiben muss? Sollte der Herr wirklich gesagt haben, dass solch ein bedauernswerter Mensch Ehebruch begeht, wenn er wieder heiraten würde? Wenn Er es so gemeint haben sollte, wäre das dann nicht ungerecht? Genau in dieser Denkweise sehe ich den Kern des Problems und den Grund für meine Sorge, dass der Riss weitergehen wird und wir in ein paar Jahren ernsthafte Probleme diskutieren werden, die uns jetzt im Traum noch nicht einfallen. Ganz sicher gibt es die Neigung zu selbstgerechter Härte nicht nur bei den Pharisäern! Wir sollten sehr auf der Hut sein zu meinen, heiliger zu sein als Gott und seine Gebote strenger auszulegen als ER. Aber wir müssen uns mindestens genauso davor hüten, barmherziger als Gott sein zu wollen. Das Unzumutbarkeits-Argument ist alt. Schon die Schlange im Garten hat dieses Register gezogen: „Gott enthält euch euer Recht vor.“ Ist es unzumutbar für einen geschiedenen Mann, unverheiratet zu bleiben, aber zumutbar für eine Glaubensschwester, die leider keinen Mann findet? Ist es zumutbar für einen Verheirateten, bei einer Ehefrau zu bleiben, die sich ihm kontinuierlich verweigert? Ist es unzumutbar für ein verlobtes Paar, mit der Ehe vielleicht eine längere Zeit zu warten, weil es im Asylchaos nicht möglich ist, in absehbarer Zeit die nötigen Papiere für die Eheschließung zu bekommen? Was „zumutbar“ ist, scheint stark davon geprägt, ob Menschen – die wir lieben – von der Sache betroffen sind oder nicht. Mitleid lässt oftmals unsere felsenfesten Überzeugungen dahinschwinden. Und leider wandelt sich auch unser christliches Empfinden mit dem Zeitgeist. In 20 Jahren werden wir wahrscheinlich ganz andere Situationen als unzumutbar oder barmherzig emp nden als heute. Gottes Wort dagegen ist unwandelbar. › Wiederheirat von Geschiedenen Ganz bestimmt hat der Herr kein Verständnis dafür, dass man seine Worte im 21. Jahrhundert anders auslegt als in all den Jahrhunderten zuvor. Wie steht es nun um die sogenannte Ausnahmeklausel, mit der heute fast jeder Fall von Wiederheirat gerechtfertigt wird? Nun, es gibt zwei Stellen im Matthäus-Evangelium dazu. In der Bergpredigt (Mt 5,32) redet der Herr von dem Fall, dass ein Mann sich von seiner Frau scheiden lässt. Die Frau würde (aus sozialen Gründen gezwungen) wieder heiraten und damit Ehebruch begehen. Der Mann aber würde die Schuld dafür tragen, dass sie Ehebruch begeht. Nur dann, wenn vorher ein Fall von Unzucht ihrerseits vorlag, würde er von dieser Schuld frei bleiben. Die Scheidung ist in diesem Ausnahmefall gerechtfertigt. Von Wiederheirat des Mannes steht an dieser Stelle nichts. Das Erschütternde an der Aussage des Herrn scheint zu sein, dass selbst eine unschuldig entlassene Frau, eine Verstoßene, eine auf gemeine Weise Entehrte keine Möglichkeit hat, eine neue von Gott genehmigte Ehe einzugehen. Die andere Stelle steht in Matthäus 19,9. Dort finden sich in einem Satz zwei verbundene Aussagen: Wer eine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch. Er begeht nur dann keinen Ehebruch mit seiner Wiederverheiratung, wenn er die Frau wegen „Hurerei“ entlässt. Der zweite Satz lautet: „Wer eine Ent- lassene heiratet, begeht Ehebruch“. Dieser Teilsatz steht nun absolut und völlig ohne „Ausnahmeklausel“ da. Für die geschiedene, auch unschuldig geschiedene Frau gibt es also keinerlei Möglichkeit der Wiederverheiratung, was die Aussage aus der Bergpredigt unterstreicht. (Die theologische Spitzfindigkeit, dass jener Satz nur gelte, wenn die Frau „entlassen“ ist, sich also nicht in gegenseitigem Einvernehmen getrennt hat, ist keiner Erörterung wert.) › Das Dilemma Nun stehen wir vor einem Dilemma: Entweder gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Mann und Frau: Der unschuldig geschiedene Mann, dessen Frau der Unzucht schuldig war, dürfte zwar wieder heiraten, die unschuldig geschiedene Frau aber nicht! Oder aber wir haben die Genehmigung zur männlichen Wiederheirat nach dem „... außer aufgrund von Hurerei“ falsch hineininterpretiert. Wir müssen uns entscheiden! Die anderen diesbezüglichen Stellen in Markus 10,11, Lukas 16,18 und 1.Korinther 7 zeigen uns, dass der Geist Gottes hier wohl kaum einen Unterschied zwischen Mann und Frau macht. Die Erlaubnis zur Wiederheirat steht auf äußerst wackligen Füßen!2 Zum Schluss noch ein kurzes Wort an die „Barmherzigen“. Hätten wir aus menschlich gut verständlichen Gründen nicht immer wieder nachgegeben, wäre sicher einigen Betroffenen ein schweres Kreuz zu tragen auferlegt worden (das wir hätten mittragen sollen). Aber ich bin überzeugt, bei konsequenter Befolgung des Gebotes unseres Herrn hätten wir weit weniger Fälle von Scheidung, weit weniger Elend der Scheidungskinder und auch viel weniger „Härtefälle“. Was ist, wenn bereits unabänderliche Lebensentscheidungen getroffen wurden, die der Herr nicht gutheißen kann? Womöglich in Unwissenheit? Gott ist reich an Vergebung für den, der sich kompromisslos unter sein Urteil stellt und findet auch für einen solchen einen Weg des Segens! Der Riss in der Windschutzscheibe war nicht zu stoppen. Er war aber auch nicht weiter zu tolerieren, weil es sich um ein tragendes Teil der Autokonstruktion handelte. Der TÜV steht „vor der Tür“. Gestern wurde die Scheibe nach acht Lebensjahren komplett ausgetauscht. Es ist jetzt wieder wie zu Anfang – ganz klare Sicht! Ich bin begeistert!

Nachtext

Quellenangaben

Quellenangaben 1 http://www.queer.de/detail.php?article_id=29169 2 John Piper versucht in „Scheidung und Wiederheirat“, https://kfg.org/ zeitschrift/archiv/john-piper/ auch W.Plock „Eine Ehe zur Ehre Gottes“ eine Erklärung zu nden, wie die nur in Matthäus erwähnte Ausnahme- Formulierung einzuordnen sein könne.