Zeitschrift-Artikel: Die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz im Wandel der Zeit

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Titel: Die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz im Wandel der Zeit
Typ: Artikel
Autor: Gerrit Alberts
Autor (Anmerkung):

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Titel

Die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz im Wandel der Zeit

Vortext

Im März dieses Jahres verabschiedete der Hauptvorstand der DEA eine Neufassung der „Glaubensbasis“. Auf der Homepage der DEA wird die Absicht wie folgt beschrieben: „Ziel sei es gewesen, diesen theologischen Grundlagentext so zu formulieren, dass er dem heutigen Sprachempfinden entspräche und auch von Jugendlichen und auch von säkularen Menschen besser verstanden werden könne, betonte der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, auf mancherlei Nachfragen. Eine inhaltliche Veränderung gehe damit nicht einher.“1 Um der Frage einer möglichen inhaltlichen Veränderung nachzugehen, sind die Formulierung von 1846, dem Gründungsjahr der Evangelischen Allianz, von 1972, also der bisherigen Version, und der Neufassung aus diesem Jahr in der nachfolgenden Tabelle thematisch nebeneinandergestellt. Die Reihenfolge orientiert sich an der von 1846. Die Reihenfolgen der beiden jüngeren Textfassungen entsprechen also nicht den Originalen und sind den in den Anmerkungen genannten Quellen zu entnehmen.

Text

1846 1972 2018 Die Partner, aus denen sich die Allianz zusammensetzt, sollen nur solche Personen sein, die im Hinblick auf die untengenannten Lehren das haben und aufrechthalten, was man gewöhnlich unter einer evangelikalen Überzeugung (evangelical doctrines) versteht, nämlich: Wir bekennen uns: Die Deutsche Evangelische Allianz, als ein Netzwerk von Christen, bekennt sich zu folgenden Überzeugungen: 1. Die göttliche Inspiration, Autorität und Allgenugsamkeit der Heiligen Schriften. zur göttlichen Inspiration der Heiligen Schrift, ihrer völligen Zuverlässigkeit und höchsten Autorität in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung; Die Bibel, bestehend aus den Schriften des Alten und Neuen Testaments, ist Offenbarung des dreieinen Gottes. Sie ist von Gottes Geist eingegeben, zuverlässig und höchste Autorität in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung. 2. Das Recht und die Pflicht eines persönlichen Urteils (private judgment) in der Auslegung der Heiligen Schriften. 3. Die Einheit der Gottheit und in ihr die Dreiheit der Personen. zur Allmacht und Gnade Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes in Schöpfung, Offenbarung und Erlösung, Endgericht und Vollendung; Wir glauben an den dreieinen Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist. Er hat die Welt erschaffen, er liebt sie und erhält sie. Darin zeigt er seine Souveränität und Gnade 4. Die völlige Verderbtheit der menschlichen Natur infolge des Sündenfalls. zur völligen Sündhaftigkeit und Schuld des gefallenen Menschen, die ihn Gottes Zorn und Verdammnis aussetzen; Der Mensch besitzt als Ebenbild Gottes eine unverwechselbare Würde. Er ist als Mann und Frau geschaffen. Er ist durch Sünde und Schuld von Gott getrennt. 5. Die Menschwerdung des Sohnes Gottes, sein Versöhnungswerk für sündige Menschen, sein Mittleramt als Fürsprecher und seine Königsherrschaft. zum stellvertretenden Opfer des menschgewordenen Gottessohnes als einziger und allgenugsamer Grundlage der Erlösung von Schuld und Macht der Sünde und ihren Folgen; Jesus Christus, der Mensch gewordene Sohn Gottes, ist stellvertretend für alle Menschen gestorben. Sein Opfertod allein ist die Grundlage für die Vergebung von Schuld, für die Befreiung von der Macht der Sünde und für den Freispruch in Gottes Gericht. 6. Die Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben. zur Rechtfertigung des Sünders allein durch die Gnade Gottes aufgrund des Glaubens an Jesus Christus, der gekreuzigt wurde und von den Toten auferstanden ist; Jesus Christus, durch Gott von den Toten auferweckt, ist der einzige Weg zu Gott. Der Mensch wird allein durch den Glauben an ihn durch Gottes Gnade gerecht gesprochen. 7. Das Werk des Heiligen Geistes in der Bekehrung und Heiligung des Sünders. zum Werk des Heiligen Geistes, welcher Bekehrung und Wiedergeburt des Menschen bewirkt, im Gläubigen wohnt und ihn zur Heiligung befähigt; Durch den Heiligen Geist erkennen Menschen Gott. Der Heilige Geist schafft durch die Wiedergeburt neues Leben und befähigt die Gläubigen, nach Gottes Willen zu leben. Er schenkt ihnen Gaben zum Dienen. 8. Die Unsterblichkeit der Seele, die Auferstehung des Leibes, das Weltgericht durch unseren Herrn Jesus Christus mit der ewigen Seligkeit der Gerechten und der ewigen Verdammnis der Bösen. zur Erwartung der persönlichen, sichtbaren Wiederkunft des Herrn Jesus Christus in Macht und Herrlichkeit; zum Fortleben der von Gott gegebenen Personalität des Menschen; zur Auferstehung des Leibes zum Gericht und zum ewigen Leben der Erlösten in Herrlichkeit; Jesus Christus wird für alle sichtbar in Macht und Herrlichkeit wiederkommen, die Lebenden und die Toten richten und das Reich Gottes vollenden. Er wird einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen. 9. Die göttliche Einsetzung des christlichen Predigtamts (christian ministry) und die Verbindlichkeit und Beständigkeit der Anordnung von Taufe und Abendmahl. zum Priestertum aller Gläubigen, die die weltweite Gemeinde bilden, den Leib, dessen Haupt Christus ist, und die durch seinen Befehl zur Verkündigung des Evangeliums in aller Welt verpflichtet ist; Jesus Christus baut seine weltweite Gemeinde. Er beruft und befähigt die Gläubigen, das Evangelium zu verkündigen und liebevoll und gerecht zu handeln. Das Bekenntnis zur Heiligen Schrift ist von der ersten (1846 und 1972) auf die letzte (2018) Position gerutscht. In den beiden jüngeren Versionen ist nicht mehr von der Allgenugsamkeit der Heiligen Schrift die Rede. Mit dem Begriff (engl. sufficiency) sollte ausgedrückt werden, dass die Bibel alle Informationen für das Heil und ein gottgefälliges Leben enthält und war vermutlich ein Bekenntnis zu „Sola Scriptura“ und eine Abgrenzung zur katholischen Position, in der neben der Bibel die kirchliche Tradition maßgeblich ist. Ein wichtiger Gründungsimpuls der Evangelischen Allianz, die 1846 in London stattfand, war die Reaktion auf die Oxford-Bewegung in der Anglikanischen Kirche, die das römisch-katholische Erbe in dieser Kirche betonte. Es wurde beschlossen, eine internationale Vereinigung von Protestanten zu bilden, „die sich dem Vordringen des Katholizismus entgegenstellt und die religiöse Freiheit und die evangelikalen Aktivitäten der Kirchen der Reformation weltweit aufrechterhält“. Im Vergleich zur Textfassung von 1972 ist nicht mehr von der „völligen Zuverlässigkeit“, sondern von „zuverlässig“ die Rede. Nicolai Franz macht darauf aufmerksam, dass die Formulierung im englischen Original „entire trustworthyness“ womöglich besser mit „umfassende Vertrauenswürdigkeit“ wiedergegeben würde.2 2007 erklärte der damalige Vorsitzende der DEA: „Der Kreis derjenigen, die die Bibel Wort für Wort als vom Heiligen Geist inspiriert betrachten, ist in der Allianz nicht allzu groß.“3 Vielleicht ist es Ausdruck einer übertriebenen Skepsis, bei der sprachlichen Reduktion von „völliger Zuverlässigkeit“ zu „zuverlässig“ eine Öffnung für die Interpretation „partiell zuverlässig“ zu vermuten. Der zweite Punkt von 1846 taucht in den zitierten Folgeversionen nicht mehr auf. Das Recht und die Pflicht eines persönlichen Urteils in der Auslegung der Heiligen Schrift war eine Abgrenzung zum katholischen Verständnis. Nach dem Konzilsbeschluss von Trient steht allein „der heiligen Mutter der Kirche […] das Urteil über den wahren Sinn und die Erklärung der heiligen Schriften zu“4. Von der Allmacht Gottes ist nicht mehr die Rede. Ob der Begriff „Souveränität“ Jugendlichen und säkularen Menschen verständlicher ist, kann bezweifelt werden. Insgesamt wird in den beiden älteren Formulierungen eine größere Bandbreite (Schöpfung, Offenbarung, Erlösung, Endgericht, Vollendung) von Bereichen genannt, in denen sich Gottes Allmacht und Gnade offenbaren. Die Bezeichnung „völlige Verderbtheit der menschlichen Natur“ bzw. „völlige Sündhaftigkeit und Schuld des gefallenen Menschen“ wird ersetzt durch „ist durch Sünde und Schuld von Gott getrennt“. Die neue Formulierung ist eine deutliche Abschwächung der Aussage in den älteren Texten und lässt Raum für unterschiedliche Interpretationen, die durch die bisherigen Versionen ausgeschlossen wurden. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie wichtig den Reformatoren die Lehre von der völligen Verderbtheit einschließlich der des Willens war, wundert man sich über diese dogmatische Aufweichung. Luther beispielsweise schrieb in seiner Abhandlung über den unfreien Willen an Erasmus von Rotterdam: „Deshalb sage ich Dir und bitte Dich, Dir das ganz fest ins Herz zu schreiben, dass es mir in dieser Frage um eine ernsthafte, notwendige und ewige Sache geht, so groß und so wichtig, dass sie auch unter Dahingabe des Lebens behauptet und verteidigt werden muss …“5 Neu wird die Würde des Menschen als Ebenbild ­Gottes genannt und die Tatsache, dass er als Mann und Frau geschaffen wurde. Diese Ergänzung ist zweifellos eine wichtige Positionierung vor dem Hintergrund der Gender-Theorie. Jesus Christus „ist stellvertretend für alle Menschen gestorben“. Die theologische Kontroverse, ob es eine begrenzte oder eine universelle Stellvertretung gibt, wird hier einseitig zugunsten der Arminianer formuliert. Christen, die von der begrenzten Stellvertretung überzeugt sind, wie z.B. Calvinisten, werden mit dieser Fassung Schwierigkeiten haben. Bei der Beschreibung des Wirkens des Heiligen Geistes taucht der Begriff „Bekehrung“ nicht mehr auf. Von dem Begriffspaar „Bekehrung“ und „Wiedergeburt“ ist nur der letzte Begriff erhalten geblieben. Angesichts der Tatsache, dass die neue Geburt das Wirken Gottes darstellt, die Bekehrung (oder Buße) die Verantwortung des Menschen einschließt, kann man von einem Bedeutungsverlust sprechen. Die vielleicht auffälligste Veränderung ist, dass der zweifache Ausgang des menschlichen Lebens nicht mehr ausdrücklich genannt wird. Sowohl in Punkt 3 ist nicht mehr von „Gottes Zorn und Verdammnis“, in Punkt 4 nicht mehr vom „Endgericht“ und in Punkt 8 nicht mehr von „der ewigen Seligkeit der Gerechten und der ewigen Verdammnis der Bösen“ die Rede. Die letzte Formulierung ist bereits in der Version von 1972 abgeschwächt. Sicherlich ist es eine gute Gewohnheit unter Christen, wenn mehrere Interpretationen eines Textes möglich sind, von einer wohlwollenden und für den oder die Autoren günstigeren auszugehen. Angesichts der genannten Aspekte zu dem Fazit zu kommen, der Inhalt habe sich nicht geändert, ist schwer oder besser gesagt nicht mit der Realität des Textes vereinbar. Dabei sind erhebliche Bedenken angebracht, ob die Mehrzahl der inhaltlichen Änderungen dem Gesamtzeugnis der Bibel näher kommt.6

Nachtext

Quellenangaben

http://www.ead.de/nachrichten/nachrichten/einzelansicht/article/glaubensbasis-der-deutschen-evangelischen-allianz-ueberarbeitet.html (aufgerufen am 24.04.18) https://www.pro-medienmagazin.de/kommentar/2018/04/17/allianz-formuliert-glaubensbasis-neu-sprachlich-modern-theologisch-teils-unklar (24.04.18) idea spektrum 41/2007, S. 30 Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, Regensburg, 1971 (11. Aufl.), S. 79 f. Luther, M.: Vom unfreien Willen, http://www.siewerth-akademie.de/cms/pdf-dokumente.html (25.04.18) Vom unfreien Willen. Martin Luther, S. 10 Ausführlichere Stellungnahmen zur Neuformulierung der EAD-Glaubensbasis: Brinkmann, U.: Glaubensbasis der EAD hat abgespeckt (http://biblipedia.de/2018/04/20/glaubenbasis-der-ead-hat-abgespeckt-2) aufgerufen am 24.04.18