Zeitschrift-Artikel: Irrlehren der röm.-kath. Kirche (Schluß)

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Titel: Irrlehren der röm.-kath. Kirche (Schluß)
Typ: Artikel
Autor: Wolfgang Bühne
Autor (Anmerkung):

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Titel

Irrlehren der röm.-kath. Kirche (Schluß)

Vortext

Text

Die Ehe —
„Sakrament zur Mehrung des Gottes­volkes"?

Es ist bekannt, daß die röm.-kath. Kirche im Gegensatz zu vielen protestantischen Kirchen die Ehe und viele damit zusammenhängende Fragen vor liberalen Auffassungen und Angriffen geschützt hat.

Wenn wir das auch dankbar anerkennen, so muß anderer­seits deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, daß die röm.-kath. Kirche dadurch, daß sie die Ehe zum Sakra­ment gemacht hat, der Ehe einen falschen, unbiblischen Stellenwert gegeben hat.

„Die Ehe ist eingesetzt zur gegenseitigen Hilfe der Ehegatten und zur Mehrung des Gottesvolkes. Die Hingabe an dieses Doppelziel ist für die Ehegatten der durch das Sakrament geheiligte Weg zum Heil. 'Sie (die Frau) erlangt ihr Heil durch die Mutter­schaft, wenn sie im Glauben, in der Liebe, in der Hei­ligung in Ehrbarkeit verharrt' (1. Tim. 2,15)."

„Das siebente Sakrament ist die Ehe. Nach dem Apostel ist sie ein Zeichen der Verbindung Christi mit der Kirche: 'Es ist dies ein großes Geheimnis, ich meine aber in Christus und der Kirche' (Eph. 5,32). Die Wirkursache der Ehe ist die gegenseitige Zu­stimmung, die für gewöhnlich in Worten, die sich auf die Gegenwart beziehen, ausgedrückt wird. Ein drei­faches Gut kommt der Ehe zu: Das erste ist die Zeugung des Nachwuchses und seine Erziehung zum Dienst Gottes, das zweite die Treue, die der eine Gatte dem andern wahren muß, das dritte die Unauf­löslichkeit der Ehe, weil sie die unlösliche Verbin­dung Christi und der Kirche darstellt. Wegen Unzucht ist zwar eine Scheidung von Tisch und Bett erlaubt, aber es bleibt .dennoch gegen Gottes Gebot, eine andere Ehe einzugehen; denn das Band einer recht­mäßig geschlossenen Ehe ist dauernd."
(Konzil zu Florenz, 1439)

„Da nun die Ehe im Gesetz des Evangeliums durch Christus aufgrund der Gnade einen Vorrang hat vor den ehelichen Verbindungen der früheren Zeit, so lehrten unsere heiligen Väter, die Kirchenversamm­lungen und die gesamte kirchliche Überlieferung stets mit Recht, daß sie zu den Sakramenten des Neuen Bundes zu zählen ist. Dagegen haben in unseren Tagen betörte Menschen nicht nur falsch von diesem ehrwürdigen Sakrament gedacht, sondern nach ihrer Art unter Berufung auf das Evangelium eine falsche Freiheit des Fleisches eingeführt und vieles in Schrift und Wort verkündet, was der Auf­fassung der katholischen Kirche und den bewährten Überlieferungen aus der Zeit der Apostel fremd ist, nicht ohne großen Nachteil der Gläubigen.[...]"
(Konzil zu Trient, 1563)

Die röm.-kath. Kirche lehrt, daß Jesus Christus selbst die Ehe als Sakrament und gnadenbringende Einrichtung ein­gesetzt hat und schließt jeden aus, der diese Lehre anzweifelt.

„Christus, der Herr, hat die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben, und gleichzeitig hat er be­wirkt, daß die Gatten, umhegt und gefestigt von gött­licher Gnade, die seine Verdienste uns erworben haben, eben in der Ehe ihre Heiligkeit erlangen. In ihr hat er in wundervoller Angleichung der Ehe an das Vorbild seiner geheimnisvollen Ehe mit der Kirche die Liebe, wie sie der Menschennatur ent­spricht, zur Vollendung geführt und durch das Band göttlicher Liebe die ihrer Natur ausschließliche Gemeinschaft zwischen Mann und Weib fester geknüpft. 'Ihr Männer', sagt Paulus, 'liebt eure Frauen, wie Christus seine Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, sie zu heiligen' (Eph. 5,25). [..]"
(Papst Leo XIII., 1880)

„Wer sagt, die Ehe sei nicht wahrhaft und eigentlich eines der sieben Sakramente des evangelischen Gesetzes, das von Christus, dem Herrn, eingesetzt wurde, sondern es sei von Menschen in der Kirche erfunden worden und teile keine Gnade mit, der sei ausgeschlossen." (Konzil zu Trient, 1563)

Weiter wird gelehrt, daß der Kirche die gesamte Ehegesetz­gebung von Christus übergeben worden sei.

„Wie nun Christus die Ehe zu einer solchen Würde (eines Sakramentes) neu erhoben hat, so hat er auch der Kirche die ganze Ehegesetzgebung übergeben und anvertraut. Sie hat diese Rechtsbefugnis über die Ehen der Christen immer und überall ausgeübt, und zwar so, daß sie klar als ihr Eigentum erschien, nicht als Zugeständnis, das sie von Menschen erbeten hätte, sondern als Besitz, den sie von Gott durch den Willen ihres Stifters erlangt hat. [..]"
(Papst Leo XIII., 1880)

Dieses Dogma hat zur Folge, daß die röm.-kath. Kirche unter bestimmten Umständen bestehende Ehen für „uner­laubt" oder sogar für „ungültig" erklären kann. Umstände, die eine Ehe „unerlaubt" machen, sind u. a.:

- das „einfache" Gelübde der Jungfräulichkeit, Keusch­heit, Ehelosigkeit, der Empfang der „heiligen Weihen" und der Eintritt in einen Orden,
- Bekenntnisverschiedenheit (Heirat eines Katholiken mit einer getauften Protestantin).

„Mixta religio, gemischtes Bekenntnis, d. h. die Ehe zwischen einem Katholiken und einem getauften Nichtkatholiken. Eine solche Eheschließung ist zwar gültig, bedarf aber zur Erlaubtheit einer Dispens, die nur gegeben wird, wenn der nichtkatholische Teil schriftlich das Versprechen abgibt, den Katholiken in der Ausübung seiner Religion nicht zu hindern, alle Kinder in der katholischen Kirche zu taufen und im katholischen Glauben zu erziehen."

Gründe, die z. B. eine Ehe nach röm.-kath. Recht „ungültig" machen:

- Das „feierliche" (öffentliche) Gelübde der Keuschheit oder die „Höheren Weihen".

„Wer sagt, Kleriker, die die heiligen Weihen emp­fangen haben, oder Ordensleute mit dem feierlichen Gelübde der Keuschheit könnten eine Ehe eingehen, und der Ehebund sei trotz des entgegenstehenden kirchlichen Gesetzes und des Gelübdes gültig, und die gegenteilige Auffassung sei nichts als eine Verur­teilung der Ehe, und alle könnten eine Ehe eingehen, die nicht spüren, daß sie die Gabe der Keuschheit haben, auch wenn sie sie gelobt haben, der sei ausge­schlossen."
(Konzil zu Trient, 1563)

- Religionsverschiedenheit (z. B. Heirat eines Katho­liken mit einer Jüdin).

Eine Ehe ist nach röm.-kath. Kirchenrecht gültig, wenn die Trauung von einem bevollmächtigten Priester und zwei weiteren Zeugen vollzogen wird. Interessant ist, daß die Ehe eines Katholiken, der nur vor dem Standesbeamten, also standesamtlich, heiratet, für ungültig erklärt wird.

Ein Katholik, der sich von einem „nichtkatholischen Reli­gionsdiener" trauen läßt, zieht sich die Exkommunikation zu.

„Wenn also ein Katholik nur vor einem Standesbe­amten heiratet, geht er überhaupt keine Ehe ein. Ein Katholik, der sich von einem nichtkatholischen Reli­gionsdiener trauen läßt, zieht sich die dem Bischof reservierte Exkommunikation zu. Wenn aber Nicht­katholiken untereinander heiraten, sind sie natürlich von unserem Kirchengesetz ausgenommen; ihre Ehen sind gültig, ob sie nun nur rein zivil oder auch kirchlich getraut werden, sofern sie nicht anderweitig mit einem nach dem Naturrecht trennenden Ehehin­dernis behaftet sind."


Die Praxis

In vielen Fällen wird die Trauung in Verbindung mit einer Messe und dem Segen vollzogen. Zur eigentlichen Trauung erscheinen die Brautleute mit zwei Zeugen vor dem Priester. Nachdem die Brautleute einander nach Form und Vorschrift der Kirche als rechtmäßige Ehegatten ange­nommen haben, wird die Ehe von dem Priester mit fol­genden oder ähnlichen Worten gesegnet:

„'Den Ehebund, den Sie in Gott geschlossen, erkläre ich gültig vor der Kirche und segne ihn im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.' Bei diesen Worten macht der Priester das Kreuzzeichen über die Brautleute und besprengt sie mit Weih­wasser."


Zusammenfassung

Die röm.-kath. Kirche lehrt also, daß die Ehe
- als Sakrament von Christus eingesetzt worden sei,
- in den Rechtsbereich der Kirche gehört,
- durch besondere Hindernisse für unerlaubt oder un­gültig erklärt werden kann,
- die gegenseitige Heiligung fördert,
- das Gottesvolk mehrt und die Frau durch die Mutter­schaft ihr Heil erlangt.


Was lehrt die Bibel?

1. Ist die Ehe als Sakrament von Christus eingesetzt worden?

Es gibt keine Bibelstelle, die ein solches Dogma stützt. Die einzige Bibelstelle, auf die man sich beruft, ist Eph. 5,32. Der ehemalige Priester H.J. Hegger schreibt dazu:

„Paulus will die tiefe Einheit, die zwischen Christus und seiner Gemeinde besteht, durch das Bild der Ehe verdeutlichen. Aber Christus hat so oft Begeben­heiten aus dem alltäglichen Leben benutzt, um da­durch seine Lehre für die einfachen Menschen ver­ständlicher zu machen. Denken Sie z.B. an das bekannte Gleichnis vom Säemann. Dadurch aber hat er das Säen von Weizenkörnern auf den Acker noch nicht zu einem Sakrament erhoben."


2. Gehört die Ehe in den Rechtsbereich der Kirche?

Auch davon lesen wir in der Bibel nichts. Sowohl im AT wie im NT werden keine Anweisungen für eine jüdische oder kirchliche Trauung gegeben.

Die Bibel warnt sehr deutlich vor einem „ungleichen Joch" (2. Kor. 6,14), also vor einer Ehe mit einem Ungläubigen, gibt aber keiner Gemeinde das Recht, eine Ehe zu schließen oder für ungültig zu erklären.

Gott hat die Obrigkeit zur Wahrung der Ordnung als „Gottes Dienerin" (Röm. 13,4) eingesetzt. Wer sich der Obrigkeit widersetzt, widersteht der Anordnung Gottes, es sei denn, daß die Obrigkeit etwas verlangt, was ausdrück­lich gegen Gottes Anweisungen steht, so daß man Gott mehr als den Menschen gehorchen muß (Apg. 5,29). Wenn daher Brautleute vor dem Standesbeamten als Vertreter der Obrigkeit und vor weiteren Zeugen einander ver­sprechen, die Ehe einzugehen und die Treue zu halten, ist keine weitere kirchliche Trauung nötig. Die Ehe ist bereits vor Gott und Menschen geschlossen worden. Wenn Christen heiraten, werden natürlich die Mitchristen Anteil an der Hochzeit nehmen, und es ist sicher kein schlechter Brauch, wenn im Rahmen der Gemeinde eine Hochzeits­feier durchgeführt wird, verbunden mit einer Ansprache und mit Gebeten für die Eheleute.

Welche Konsequenzen mit dieser Lehre der röm.-kath. Kirche verbunden sind, zeigen zahlreiche tragische Bei­spiele der Vergangenheit.

Der ehemalige Priester L. Vogel schildert in einem seiner Bücher einen Katholiken, der eine Protestantin heiratete. Die Ehe war harmonisch, die Kinder wurden protestan­tisch erzogen. Nach 38 glücklichen Ehejahren starb die Frau. Etwa sechs Jahre später wünschte der Witwer eine Katholikin zu heiraten. Für sie kam natürlich nur eine katholische Trauung in Frage und so war der Mann gezwun­gen, seine vorherige 38jährige Ehe als Konkubinat anzu­sehen und seine Kinder als unehelich zu bezeichnen.


3. Mehrt die Ehe das Gottesvolk?

Da laut röm.-kath. Lehre die Wiedergeburt durch dieTaufe geschieht, kann sich die katholische Kirche nur durch zahl­reiche Geburten oder Übertritte vermehren. Hier liegt sicher eine der Ursachen für die konsequente Ablehnung der Empfängnisverhütung.

Die Bibel lehrt dagegen deutlich, daß nur durch eine bewußte Umkehr (Bekehrung) zu Gott und durch den Glauben an den Herrn Jesus ein Mensch zur Wiedergeburt kommt und damit ein Kind Gottes und Glied der Kirche wird (Joh. 3,1-21; Apg. 2,41). Daß die Frau ihr Heil durch Kindergebären wirkt, leitet die röm.-kath. Kirche aus 1. Tim. 2,15 ab. Dort ist aber nicht die Rede von der ewigen Errettung, sondern von der zeitlichen Rettung (Hilfe) „in Kindesnöten", also bei der Geburt. Einer gottesfürchtigen Frau wird an dieser Stelle die praktische Durchhilfe (Rettung) Gottes bei der Geburt verheißen.

Die Lehren der röm.-kath. Kirche über die Ehe zeigen also deutlich, daß der zunächst biblisch-orthodox scheinende Standpunkt zur Frage der Ehe und der Ehescheidung rela­tiviert wird durch unbiblische Sonderlehren, die es möglich machen, von Gott anerkannte Ehen als nichtig und ungül­tig zu erklären.


Nachtext

Inzwischen ist die Artikelserie über die "Irr­lehren der röm.-kath. Kirche" etwas überar­beitet, und um einige Themen erweitert, als Taschenbuch herausgegeben worden (siehe Buchbesprechung S. 21).

Die zusätzlichen Themen, die bisher nicht in "fest und treu" veröffentlicht wurden, sind folgende:

- Die Glaubensgrundlage: Kirchliche Überlie­ferung und die Heilige Schrift
- Der Mensch - durch die Sünde verwundet oder verdorben?
- Nach dem Tod - im "Fegfeuer" oder "bei Christus"?
- Was nun?!

Quellenangaben